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Ihr Lohnbüro
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Gründen in Berlin – was dazu gehört

Berlin gilt für viele Unternehmer als Hotspot. Dies gilt vor allem für neue und moderne Geschäftsideen, die sogenannten Start-ups.


Berlin: Der Hotspot für Unternehmer – hier wird Selbstständigkeit neu definiert!



Auch der Dienstleistungsbereich ist in Berlin und im Umland sehr gefragt. Mehr als 30 Jahre nach der Wende hat sich die Hauptstadt zu einer internationalen Metropole entwickelt.
Viele Menschen aus dem In- und Ausland zieht es in die Stadt. Künstler, Freischaffende, aber auch Personen, die sich auf ihre ganz eigene Art selbst verwirklichen möchten, finden in Berlin oftmals eine Möglichkeit der Selbstständigkeit oder der freiberuflichen Tätigkeit.
Die Stadt ist sehr offen, viele Nationen und Charaktere treffen aufeinander. In der Folge ist es gut möglich, die individuellen Interessen in einer beruflichen Tätigkeit aufgehen zu lassen.

 

Selbstständigkeit oder freiberufliche Tätigkeit in Berlin

Möchten Sie sich in Berlin selbstständig machen oder einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, unterscheiden sich die Vorgaben und Voraussetzungen nicht von denen in anderen Städten.
Sie finden in Berlin aber Voraussetzungen, die Sie in Hamburg oder München so vielleicht nicht haben.
Dies gilt vor allem dann, wenn Sie im künstlerischen oder freischaffenden Bereich beziehungsweise auf dem Dienstleistungssektor arbeiten möchten.
Planen Sie, Ihr Geschäft nicht allein, sondern gemeinsam mit einem Mitarbeiter aufzubauen, sind Sie verpflichtet, ein Lohnbüro zu etablieren und sich um die Betreuung des Mitarbeiters und um die Zahlung des Lohns zu kümmern.
Es ist nicht zwingend notwendig, dass Sie einen Mitarbeiter einstellen. Sie können die mit der Mitarbeiterführung in Zusammenhang stehenden Aufgaben auch selbst erledigen.
Beachten Sie jedoch, dass Sie Kenntnisse benötigen, um die Lohnabrechnung gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu erstellen. Darüber hinaus ist der Zeitfaktor nicht zu unterschätzen.

 

Die Lohnabrechnung auslagern

Die Einstellung eines Buchhalters ist in kleinen Unternehmen, die neu gegründet wurden und nur einen oder zwei Mitarbeiter beschäftigen, in der Regel nicht zielführend.
Die Kosten wären zu hoch und Sie hätten zu wenige Aufgaben zu vergeben. Scheuen Sie dennoch den Aufwand, die Lohnabrechnung selbst vorzunehmen, oder fehlen Ihnen die Kenntnisse, haben Sie die Möglichkeit, die Abrechnung an einen externen Dienstleister auszulagern.
Die Vorteile dieser Lösung liegen auf der Hand:

 


* Sie sparen Zeit, die Sie in den Aufbau des Unternehmens und in Ihr Tagesgeschäft investieren können
* Sie gehen nicht das Risiko ein, bei der Abrechnung Fehler zu begehen und dafür zu haften
* Sie können die Lohnabrechnungen individuell mit Ihrem Logo gestalten
* Die befürchteten Formfehler gehören der Vergangenheit an
* Die Abrechnungen erfolgen immer nach den neuesten gesetzlichen Vorgaben

 


Das Outsourcing der Lohnabrechnung hat sich vor allem für kleine und mittlere Unternehmen bewährt. Wenn Sie in einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit sind, haben Sie mitunter keine Kenntnisse in der Buchhaltung.
Diese müssten Sie sich aber aneignen, um eine Lohnabrechnung so zu erstellen, dass sie gesetzlich konform ist.
Mit der Auslagerung schließen Dienstleister die Lücke zwischen der Einstellung eines Buchhalters und der Eigenleistung durch den Unternehmer.
Sie können sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren und dem Finanzamt konforme Abrechnungen präsentieren, die den gängigen Gesetzen entsprechen und an Neuerungen angepasst sind.


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Berlin: Der Hotspot für Unternehmer – hier wird Selbstständigkeit neu definiert!


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